Einkommen als Student richtig angeben
Trag im Feld „Nettoeinkommen“ die Summe aller regelmäßigen Einnahmen ein und schlüssle sie auf:
- BAföG laut aktuellem Bescheid
- Unterhalt bzw. regelmäßige Zahlungen der Eltern
- Kindergeld, wenn es an dich ausgezahlt wird
- Minijob oder Werkstudentenjob (Netto laut Abrechnung)
- Stipendium
Beispiel: „1.150 € gesamt: 650 € Eltern, 255 € Kindergeld, 245 € Minijob“. Das wirkt seriöser als eine einzelne Zahl ohne Erklärung.
Diese Nachweise erwarten Vermieter von Studierenden
- Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle Semester
- BAföG-Bescheid (falls vorhanden)
- Kontoauszüge mit Daueraufträgen der Eltern oder eine kurze schriftliche Bestätigung
- Arbeitsvertrag und Abrechnungen des Nebenjobs
- Stipendienzusage
- SCHUFA-Auskunft – auch ohne Einträge sinnvoll
Elternbürgschaft: der stärkste Joker
Reicht dein Einkommen rechnerisch nicht, ist eine Bürgschaft deiner Eltern das Argument, das die meisten Vermieter überzeugt. Lege der Bürgschaft eine Einkommensbestätigung des Bürgen bei. Eine fertige Vorlage findest du unter Bürgschaft für die Miete.
Wenn deine Eltern die Bürgschaft freiwillig anbieten, damit du die Wohnung bekommst, gilt die Grenze von drei Monatsmieten für Sicherheiten nach der Rechtsprechung in der Regel nicht.
Erste eigene Wohnung ohne Vorvermieter
Du hast bisher bei den Eltern gewohnt? Dann gibt es keine klassische Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Was du stattdessen vorlegen kannst, steht unter Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, wenn du bei den Eltern gewohnt hast. Kommst du aus dem Wohnheim, bitte das Studierendenwerk um eine Bestätigung.
Häufige Fragen
Was trage ich als Student bei „Beruf“ ein?
„Student/in“ plus Hochschule und Studiengang. Hast du einen Werkstudentenjob, nenne den Arbeitgeber zusätzlich.
Zählt Kindergeld als Einkommen?
Wenn es an dich ausgezahlt oder von den Eltern weitergegeben wird, kannst du es als Teil deiner Einnahmen angeben.
Brauche ich als Student eine SCHUFA-Auskunft?
Viele Vermieter verlangen sie auch von Studierenden. Eine Datenkopie ist kostenlos und zeigt, dass keine Negativeinträge vorliegen.
Reicht BAföG allein für eine Wohnung?
Für ein WG-Zimmer oft ja, für eine eigene Wohnung in teuren Städten selten. Dann hilft eine Elternbürgschaft.
Muss ich meinen Studienabschluss angeben?
Das ist keine Pflicht, aber ein voraussichtliches Studienende hilft dem Vermieter einzuschätzen, wie lange du bleibst.