Welche Daten in welcher Phase zulässig sind
Die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern haben eine Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften veröffentlicht. Vereinfacht unterscheidet sie:
- Vor der Besichtigung: Name, Kontaktdaten, ggf. ob ein Wohnberechtigungsschein vorliegt (bei geförderten Wohnungen).
- Nach der Besichtigung, wenn du Interesse bekundest: z. B. Beruf, Arbeitgeber, Einkommen, Anzahl der Personen, Haustiere.
- Vor dem Vertragsabschluss (Vermieter hat sich für dich entschieden): Nachweise wie Gehaltsabrechnungen und Bonitätsauskunft.
Das ist die Auffassung der Aufsichtsbehörden; Gerichte können im Einzelfall anders entscheiden.
Was du tun kannst, wenn vorab alles verlangt wird
- Freiwillig abgeben: In begehrten Lagen erhöht eine vollständige Mappe deine Chancen. Schwärze, was nicht nötig ist (z. B. Steuer-ID, Kontodaten). Eine Ausweiskopie musst du nicht beilegen.
- Abgestuft abgeben: Selbstauskunft ja, Nachweise mit dem Hinweis „gerne nach der Besichtigung“.
- Beschweren: Bei großen Vermietern, die systematisch zu viel verlangen, kannst du dich bei der Datenschutzaufsicht deines Bundeslands beschweren.
So bereitest du dich trotzdem vor
Auch wenn du nicht alles vorab herausgibst: Hab die Unterlagen fertig, damit du nach der Besichtigung sofort reagieren kannst. Füll die Selbstauskunft hier aus, lade sie als PDF herunter und stell deine Bewerbungsmappe mit SCHUFA und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zusammen. Wer am Besichtigungstag alles auf dem Handy hat, ist oft schneller als die Konkurrenz.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter mich ablehnen, wenn ich vorab keine Selbstauskunft gebe?
Er darf grundsätzlich frei entscheiden, an wen er vermietet, solange er nicht diskriminiert (AGG). Praktisch kann eine verweigerte Auskunft also Nachteile haben.
Darf schon vor der Besichtigung nach dem Einkommen gefragt werden?
Nach Auffassung der Datenschutzbehörden in der Regel nicht. Viele Vermieter fragen trotzdem; ob du antwortest, entscheidest du.
Wann muss ich die SCHUFA-Auskunft zeigen?
Nach der Orientierungshilfe erst, wenn der Abschluss des Mietvertrags bevorsteht. Freiwillig früher geht immer.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich die Wohnung nicht bekomme?
Der Vermieter muss sie in der Regel löschen, sobald sie nicht mehr gebraucht werden. Du kannst nach Art. 17 DSGVO die Löschung verlangen.