Wann brauche ich eine Mietbürgschaft?
Vermieter achten darauf, dass die Miete höchstens etwa ein Drittel des Nettoeinkommens ausmacht. Wenn dein Einkommen dafür nicht reicht, du noch in der Probezeit bist oder studierst, kann eine Bürgschaft den Ausschlag geben. Der Bürge – meist die Eltern – haftet dann für die Mietschulden, falls du nicht zahlst.
Was gehört in die Bürgschaftserklärung?
- Name, Geburtsdatum und Anschrift des Bürgen
- Name des Mieters und Anschrift des Mietobjekts
- Name und Anschrift des Vermieters
- Art der Bürgschaft (in der Regel selbstschuldnerisch, Verzicht auf die Einrede der Vorausklage)
- Optional ein Höchstbetrag, der das Risiko des Bürgen begrenzt
- Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift des Bürgen
Bürgschaft und Kaution: die Drei-Monatsmieten-Grenze
Verlangt der Vermieter Sicherheiten, dürfen diese zusammen grundsätzlich drei Nettokaltmieten nicht überschreiten (§ 551 BGB). Eine Bürgschaft, die Eltern von sich aus anbieten, damit der Vertrag überhaupt zustande kommt, fällt nach der Rechtsprechung in der Regel nicht unter diese Grenze. Deshalb enthält unsere Vorlage optional den Satz, dass die Bürgschaft freiwillig und unaufgefordert angeboten wird.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei hohen Beträgen oder besonderen Konstellationen lohnt sich ein Gespräch mit einem Mieterverein.
Häufige Fragen
Was ist eine Elternbürgschaft?
Bei einer Elternbürgschaft verpflichten sich die Eltern gegenüber dem Vermieter, für die Mietschulden ihres Kindes einzustehen, falls dieses nicht zahlt. Sie ist besonders bei Studierenden, Azubis und Berufseinsteigern üblich.
Darf der Vermieter Kaution und Bürgschaft verlangen?
Kaution und Bürgschaft zusammen dürfen grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Bietet ein Dritter wie die Eltern die Bürgschaft dagegen freiwillig und unaufgefordert an, um den Vertragsschluss zu ermöglichen, gilt diese Grenze nach der Rechtsprechung in der Regel nicht.
Reicht eine Bürgschaft per E-Mail?
Nein. Eine Bürgschaftserklärung muss schriftlich erteilt und eigenhändig unterschrieben werden (§ 766 BGB). Drucke das PDF aus, lass es vom Bürgen unterschreiben und übergib das Original.
Was bedeutet „selbstschuldnerisch“?
Der Vermieter kann sich direkt an den Bürgen wenden, ohne vorher erfolglos gegen den Mieter vorgehen zu müssen. Vermieter verlangen fast immer eine selbstschuldnerische Bürgschaft.
Sollte ich einen Höchstbetrag eintragen?
Für den Bürgen ist ein Höchstbetrag sinnvoll, weil er sein Risiko begrenzt. Üblich sind Beträge zwischen drei und zwölf Monatsmieten.