Bürgschaft Miete — Spezialfall

Mietbürgschaft kündigen – geht das überhaupt?

Kurz gesagt: Eine Mietbürgschaft lässt sich während des laufenden Mietverhältnisses in der Regel nicht einseitig kündigen. Es gibt aber saubere Wege, wie Bürgen aus der Haftung kommen.

Darauf kommt es an

  • Bürge haftet meist, solange das abgesicherte Mietverhältnis läuft
  • Raus kommt man über Ablösung oder Einverständnis des Vermieters
  • Nach Auszug: Rückgabe der Urkunde nach Abrechnung einfordern
  • Neue Bürgschaft lieber befristet oder mit Höchstbetrag formulieren
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Warum Bürgen nicht einfach kündigen können

Die Mietbürgschaft sichert ein konkretes Mietverhältnis ab. Der Vermieter hat dir die Wohnung im Vertrauen auf diese Sicherheit überlassen. Deshalb kann der Bürge die Bürgschaft in der Regel nicht einseitig beenden, solange der Mietvertrag läuft.

Ob im Einzelfall ein Kündigungsrecht besteht, hängt stark vom Wortlaut der Bürgschaftserklärung ab, etwa ob sie befristet ist oder auch künftige Forderungen ohne Höchstbetrag erfasst. Bei größeren Summen oder Streit lohnt sich eine Beratung beim Mieterverein oder einer Anwältin.

So kommen Eltern als Bürgen trotzdem raus

  • Einvernehmlich mit dem Vermieter: Frag nach, ob er auf die Bürgschaft verzichtet. Gute Argumente: du zahlst seit Jahren pünktlich, hast inzwischen ein festes Einkommen (Gehaltsnachweise beilegen).
  • Ersatzsicherheit anbieten: z. B. eine Barkaution, sofern die Grenze von drei Nettokaltmieten eingehalten wird, oder eine Kautionsbürgschaft.
  • Mietvertrag endet: Mit dem Auszug endet die Haftung nicht sofort, sie beschränkt sich aber auf Forderungen aus diesem Mietverhältnis.

Lass dir jede Einigung schriftlich bestätigen und fordere die Original-Bürgschaftsurkunde zurück.

Nach dem Auszug: Wann gibt der Vermieter die Urkunde zurück?

Der Vermieter darf die Bürgschaft so lange behalten, bis er seine Forderungen geprüft hat, typischerweise bis die Nebenkostenabrechnung für den letzten Zeitraum erstellt ist. Danach muss er die Urkunde zurückgeben bzw. auf die Bürgschaft verzichten.

Tipp: Fordere die Rückgabe schriftlich mit Frist an, sobald die letzte Abrechnung da ist. Ein Nachweis über pünktliche Zahlungen hilft, z. B. eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Neue Bürgschaft? So formulierst du sie bürgenfreundlich

Wer jetzt erst bürgt, kann das Risiko von Anfang an begrenzen:

  • Höchstbetrag nennen (z. B. eine bestimmte Anzahl Monatsmieten).
  • Das konkrete Mietverhältnis benennen (Adresse, Vertragsdatum), nicht „alle Forderungen“.
  • Optional eine Befristung vereinbaren, wenn der Vermieter mitmacht.

Unsere Bürgschaftsvorlage enthält Höchstbetrag und Mietverhältnis bereits als Pflichtfelder.

Häufige Fragen

Können meine Eltern die Bürgschaft kündigen, wenn ich ausziehe?

Mit Ende des Mietverhältnisses haften sie nur noch für offene Forderungen aus diesem Vertrag. Sind alle Abrechnungen erledigt, muss der Vermieter die Urkunde zurückgeben.

Was passiert mit der Bürgschaft, wenn ein Mitmieter auszieht?

Das hängt davon ab, für wen gebürgt wurde. Bürgt jemand für alle Mieter oder für einen Mieter, der bleibt, besteht die Bürgschaft in der Regel weiter. Hier hilft nur der genaue Wortlaut der Erklärung.

Kann ich eine Kautionsbürgschaft vom Anbieter kündigen?

Den Vertrag mit dem Anbieter oft schon, die Bürgschaft gegenüber dem Vermieter endet aber in der Regel erst, wenn er die Urkunde zurückgibt. Bis dahin laufen meist auch die Gebühren weiter.

Was tun, wenn der Vermieter die Urkunde nicht zurückgibt?

Fordere sie schriftlich mit Frist zurück und verweise darauf, dass alle Abrechnungen erledigt sind. Reagiert er nicht, können Mieterverein oder Anwalt helfen.

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