So funktioniert die Mieterselbstauskunft
- 01 Ausfüllen
- Vier kurze Schritte. Dein Profil wird nur lokal gespeichert.
- 02 PDF laden
- Ausdrucken oder digital unterschreiben.
- 03 Wiederverwenden
- Für jede Besichtigung neu erzeugen, mit passender Wohnung.
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
In der Mieterselbstauskunft machst du gegenüber dem Vermieter Angaben zu deiner Person, deinem Einkommen und deinem Haushalt. Der Vermieter will damit einschätzen, ob du die Miete dauerhaft zahlen kannst und wer in die Wohnung einzieht. Zusammen mit Gehaltsnachweisen, einem Bonitätsnachweis und gegebenenfalls einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bildet sie den Kern deiner Bewerbungsmappe.
Welche Fragen darf der Vermieter stellen?
Der Vermieter darf nur Daten erheben, die er für die Entscheidung über den Mietvertrag wirklich braucht. Die Datenschutzbehörden haben dazu eine Orientierungshilfe veröffentlicht. Grob gilt:
| Frage des Vermieters | Zulässig? |
|---|---|
| Name, Anschrift, Kontaktdaten | Ja |
| Beruf, Arbeitgeber, Nettoeinkommen | Ja, nach der Besichtigung |
| Anzahl der einziehenden Personen | Ja |
| Mietrückstände, Insolvenz, Räumungsklage | Ja |
| Haustiere (außer Kleintieren) | Ja |
| Schwangerschaft, Kinderwunsch | Nein |
| Religion, Partei, ethnische Herkunft | Nein |
| Bankverbindung, Vorstrafen, Hobbys | In der Regel nein |
Unser Formular fragt deshalb nur Angaben ab, die Vermieter üblicherweise verlangen dürfen.
Welche Unterlagen gehören zur Selbstauskunft?
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate (Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen BWA oder Steuerbescheid)
- Bonitätsnachweis, z. B. eine SCHUFA-Auskunft – siehe SCHUFA für Vermieter
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung deines bisherigen Vermieters
- Personalausweis zum Vorzeigen bei der Besichtigung – eine Kopie darf der Vermieter nach Auffassung der Datenschutzbehörden nicht verlangen
- Bei geringem Einkommen: Bürgschaft von Eltern oder Dritten
Mit der Bewerbungsmappe fügst du alles zu einer einzigen PDF zusammen – das wirkt ordentlich und spart dem Vermieter Arbeit.
Häufige Fragen
Muss ich eine Mieterselbstauskunft ausfüllen?
Gesetzlich verpflichtet bist du nicht. In der Praxis verlangen aber fast alle Vermieter und Hausverwaltungen eine Selbstauskunft, bevor sie einen Mietvertrag anbieten. Ohne sie hast du bei begehrten Wohnungen kaum eine Chance.
Gibt es die Mieterselbstauskunft als PDF-Vorlage?
Ja. Du füllst das Formular oben online aus und lädst die fertige Mieterselbstauskunft als PDF herunter – kostenlos und ohne Anmeldung. Danach nur noch ausdrucken und unterschreiben oder digital unterschreiben.
Wann darf der Vermieter die Selbstauskunft verlangen?
Nach Auffassung der Datenschutzbehörden erst, wenn du nach der Besichtigung ernsthaftes Interesse an der Wohnung hast. Vor der Besichtigung genügen Name und Kontaktdaten.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Bei zulässigen Fragen, etwa zu Einkommen oder Mietrückständen, kann der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder kündigen. Unzulässige Fragen, zum Beispiel nach Schwangerschaft oder Religion, musst du dagegen nicht wahrheitsgemäß beantworten.
Brauche ich zusätzlich eine SCHUFA-Auskunft?
Meist ja. Viele Vermieter wollen neben der Selbstauskunft einen Bonitätsnachweis sehen. Welche Variante sinnvoll ist, erklären wir im Ratgeber „SCHUFA für Vermieter“.
Werden meine Daten gespeichert?
Nur lokal in deinem Browser, damit du das Profil für weitere Bewerbungen wiederverwenden kannst. Wir übertragen deine Angaben nicht an einen Server. Mit „Profil löschen“ entfernst du alles.