Mieterselbstauskunft — Spezialfall

Mieterselbstauskunft für Gewerberäume

Bei Büro, Laden oder Praxis prüft der Vermieter nicht dich als Person, sondern dein Unternehmen. Die Selbstauskunft fragt deshalb nach Rechtsform, Geschäftszahlen und geplanter Nutzung.

Darauf kommt es an

  • Firmendaten statt Privatdaten: Rechtsform, Handelsregister, Geschäftsführung
  • Bonität über BWA, Jahresabschluss oder Businessplan
  • Bei GmbH oft persönliche Bürgschaft der Gesellschafter gefordert
  • Kautionsgrenze von drei Monatsmieten gilt hier nicht

ca. 2 Min.

Wer bewirbt sich?

Mieterselbstauskunft

für die Bewerbung um eine Mietwohnung

Angaben zur Person

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Beruf und Einkommen

Beruf
Arbeitgeber
Beschäftigung
Netto

Haushalt

Personen
Haustiere
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Was in die Gewerbe-Selbstauskunft gehört

  • Firma, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer (falls eingetragen)
  • Geschäftsführer bzw. Inhaber mit Kontaktdaten
  • Gründungsjahr, Branche, Anzahl Mitarbeitende
  • Geplante Nutzung – entscheidend für Genehmigungen, Konkurrenzschutz und Versicherung
  • Öffnungszeiten, Kundenverkehr, Lärm oder Gerüche (z. B. Gastronomie)
  • Bisheriger Standort und Grund für den Umzug

Bonitätsnachweise für Unternehmen

  • Letzter Jahresabschluss bzw. Bilanz und GuV
  • Aktuelle BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung)
  • Wirtschaftsauskunft, z. B. von einer Auskunftei für Firmen
  • Bei Gründungen: Businessplan mit Finanzplanung und ggf. Finanzierungszusage
  • Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

Bist du Einzelunternehmer und mietest privat eine Wohnung, gilt etwas anderes: siehe Mieterselbstauskunft für Selbstständige.

Was bei Gewerbe anders ist als bei Wohnraum

  • Keine Kautionsgrenze: Die Begrenzung auf drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB) gilt nur für Wohnraum. Bei Gewerbe ist die Höhe der Sicherheit Verhandlungssache.
  • Persönliche Bürgschaft: Mietet eine GmbH oder UG, verlangen Vermieter häufig eine Bürgschaft der Gesellschafter. Prüfe genau, ob du privat haften willst und begrenze den Betrag.
  • Datenschutz: Die DSGVO schützt nur natürliche Personen. Fragen zu Unternehmenszahlen sind daher deutlich weitergehend zulässig als bei Wohnungsbewerbern.

Häufige Fragen

Brauche ich als Gewerbemieter eine SCHUFA?

Für Firmen wird eher eine Wirtschaftsauskunft genutzt. Bei Einzelunternehmern oder persönlicher Bürgschaft wollen Vermieter oft zusätzlich die private SCHUFA sehen.

Was mache ich als Gründer ohne Jahresabschluss?

Lege einen Businessplan mit Finanzplanung, Nachweise über Eigenkapital oder Finanzierung und ggf. eine Bürgschaft vor.

Wie hoch darf die Kaution bei Gewerbemiete sein?

Gesetzlich gibt es keine feste Obergrenze wie bei Wohnraum. Üblich sind Verhandlungen über mehrere Monatsmieten oder eine Bankbürgschaft.

Kann ich die Wohnungs-Selbstauskunft für Gewerbe nutzen?

Nur eingeschränkt. Ergänze mindestens Firmendaten, Nutzung und Unternehmenszahlen – dafür sind die Zusatzfelder in diesem Formular gedacht.

Komplett

Bewerbungsmappe – Deckblatt, Anschreiben, Selbstauskunft und Nachweise in einer PDF.

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