Mieterselbstauskunft — Spezialfall

Mieterselbstauskunft mit SCHUFA – das musst du wissen

Die Mieterselbstauskunft und die SCHUFA-Auskunft sind zwei getrennte Dokumente, die Vermieter fast immer zusammen sehen wollen. Hier erfährst du, wie beides zusammenpasst und was du bei Einträgen tust.

Darauf kommt es an

  • Selbstauskunft = deine Angaben, SCHUFA = Nachweis dazu
  • Kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO statt Bezahl-Check möglich
  • SCHUFA erst zeigen, wenn es ernst wird – nicht vor der Besichtigung
  • Negativeintrag: ehrlich und mit Erklärung angeben

ca. 2 Min.

Wer bewirbt sich?

Mieterselbstauskunft

für die Bewerbung um eine Mietwohnung

Angaben zur Person

Name
Geburtsdatum
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Beruf und Einkommen

Beruf
Arbeitgeber
Beschäftigung
Netto

Haushalt

Personen
Haustiere
Raucher/in
Einzug

Erklärungen

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Wie hängen Selbstauskunft und SCHUFA zusammen?

In der Selbstauskunft beantwortest du Fragen wie „Bestehen Zahlungsrückstände oder ein Insolvenzverfahren?“. Die SCHUFA-Auskunft ist der Beleg dafür. Der Vermieter darf die SCHUFA nicht ohne deine Mitwirkung abfragen – du holst sie selbst und gibst sie weiter.

Füll die Selbstauskunft so aus, dass sie zur SCHUFA passt. Widersprüche (z. B. „keine Schulden“, aber laufender Kredit mit Zahlungsstörung) kosten mehr Vertrauen als ein ehrlich erklärter Eintrag.

Welche SCHUFA-Auskunft du beilegst

  • SCHUFA-BonitätsCheck: kostenpflichtig, kompakt, speziell für Vermieter gedacht.
  • Datenkopie nach Art. 15 DSGVO: kostenlos, aber ausführlich. Vor der Weitergabe darfst du Daten schwärzen, die den Vermieter nichts angehen (z. B. einzelne Konten, Handyverträge).

Welche Variante für dich passt und wie du sie schnell bekommst, steht ausführlich unter SCHUFA für Vermieter.

Wann der Vermieter die SCHUFA sehen darf

Nach Auffassung der Datenschutzbehörden ist ein Bonitätsnachweis in der Regel erst zulässig, wenn der Vermieter sich für dich entschieden hat und der Vertragsabschluss bevorsteht – nicht schon bei der Anfrage oder Besichtigung. In angespannten Märkten legen viele Bewerber die Auskunft trotzdem freiwillig früher vor. Das ist deine Entscheidung.

Details zum zeitlichen Ablauf: Mieterselbstauskunft vor der Besichtigung.

Negativer Eintrag – was jetzt?

  • Prüfen: Ist der Eintrag korrekt und noch aktuell? Falsche oder erledigte Einträge kannst du bei der SCHUFA berichtigen bzw. löschen lassen.
  • Erklären: Ein kurzer Satz in der Bewerbung („Forderung aus 2023, vollständig beglichen, Nachweis anbei“) wirkt besser als Schweigen.
  • Absichern: Eine Bürgschaft oder eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zeigt, dass deine Miete trotzdem sicher ist.

Häufige Fragen

Ist die SCHUFA Pflicht bei der Mieterselbstauskunft?

Gesetzlich nein. Praktisch verlangen die meisten Vermieter sie, und ohne SCHUFA sinken deine Chancen deutlich.

Darf ich meine SCHUFA-Datenkopie schwärzen?

Ja. Du entscheidest, was du weitergibst. Score und Hinweise auf Zahlungsstörungen solltest du aber sichtbar lassen, sonst wirkt die Auskunft wertlos.

Wie alt darf die SCHUFA-Auskunft sein?

Eine feste Regel gibt es nicht. Viele Vermieter erwarten eine Auskunft, die nicht älter als etwa drei Monate ist.

Ich habe keinen SCHUFA-Eintrag, weil ich neu in Deutschland bin. Was tun?

Lege die Datenkopie trotzdem bei – ein leerer Datensatz ist kein Negativmerkmal. Ergänze Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise und ggf. eine Bürgschaft.

Muss ich laufende Kredite in der Selbstauskunft angeben?

Fragt der Vermieter nach bestehenden Verbindlichkeiten, die deine Zahlungsfähigkeit betreffen, solltest du wahrheitsgemäß antworten. Kredite tauchen ohnehin in der SCHUFA auf.

Komplett

Bewerbungsmappe – Deckblatt, Anschreiben, Selbstauskunft und Nachweise in einer PDF.

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