Welches Einkommen du angibst
Vermieter fragen nach dem monatlichen Nettoeinkommen. Für Selbstständige heißt das: Gewinn nach Steuern und Vorsorge, nicht Umsatz. Rechne so:
- Jahresgewinn laut letztem Steuerbescheid bzw. BWA
- minus Einkommensteuer, Krankenversicherung und Altersvorsorge
- geteilt durch 12
Schwankt dein Einkommen stark, nimm den Durchschnitt der letzten zwei Jahre und schreib das dazu. Ein ehrlich niedrig angesetzter Wert ist besser als einer, den die Unterlagen nicht stützen.
Diese Unterlagen ersetzen die Gehaltsabrechnung
- Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre
- Aktuelle BWA oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung für das laufende Jahr
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt – zeigt, dass du keine Steuerschulden hast
- Bestätigung deines Steuerberaters über das Einkommen (optional, wirkt seriös)
- Kontoauszüge mit Rücklagen oder laufende Rahmenverträge mit Kunden
- Gewerbeanmeldung bzw. Bestätigung der freiberuflichen Tätigkeit
Gerade erst gegründet?
Ohne Steuerbescheid wird es schwieriger. Gleiche das aus mit:
- Nachweisen über Rücklagen (z. B. Kontostand für mehrere Monatsmieten)
- Bestehenden Aufträgen oder Verträgen
- einer Bürgschaft von Eltern oder Partner
- einer höheren Kaution im gesetzlichen Rahmen (max. drei Nettokaltmieten)
Wohnung privat, Büro gewerblich?
Mietest du die Wohnung privat, ist diese Selbstauskunft richtig. Mietest du Büro oder Laden für dein Unternehmen, nutze die Selbstauskunft für Gewerbe. Willst du ein Arbeitszimmer in der Wohnung nutzen, ist das in der Regel unproblematisch, solange kein Kundenverkehr stattfindet. Sprich es im Zweifel offen an.
Häufige Fragen
Was ist eine Bescheinigung in Steuersachen?
Eine Bestätigung des Finanzamts, dass du deine steuerlichen Pflichten erfüllst und keine relevanten Rückstände hast. Du beantragst sie formlos bei deinem Finanzamt.
Muss ich meine komplette Steuererklärung vorlegen?
Nein. Der Steuerbescheid oder eine BWA reicht in der Regel. Du darfst Details schwärzen, die für die Miete irrelevant sind.
Was trage ich bei „Arbeitgeber“ ein?
„Selbstständig“ bzw. „freiberuflich“ plus Firmenname oder Tätigkeit und das Startdatum.
Werden Selbstständige häufiger abgelehnt?
Viele Vermieter sind vorsichtiger. Mit vollständigen Unterlagen und ggf. einer Bürgschaft kannst du das Risiko für den Vermieter aber gut entkräften.