Was Eltern ehrlich bestätigen können
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigt, dass alle Mieten bezahlt wurden. Hast du keine Miete gezahlt, wäre ein solches Dokument irreführend. Ehrlicher – und für Vermieter genauso hilfreich – ist eine Wohnbestätigung:
- „[Name] hat vom [Datum] bis heute mietfrei in unserem Haushalt in [Adresse] gewohnt.“
- Falls du Kostgeld oder Miete gezahlt hast: Betrag nennen und bestätigen, dass du immer pünktlich gezahlt hast.
- Unterschrift beider Eltern bzw. des Eigentümers, Datum, Kontakt für Rückfragen.
Du kannst unser Formular dafür nutzen: Trag deine Eltern als „Vermieter“ ein und passe den Text entsprechend an.
Eltern wohnen zur Miete oder im Eigentum?
- Eltern sind Mieter: Lege zusätzlich die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vermieters deiner Eltern bei. Sie zeigt, dass der Haushalt, aus dem du kommst, zuverlässig zahlt.
- Eltern sind Eigentümer: Dann reicht die Wohnbestätigung. Eine Kopie des Grundbuchs ist nicht nötig.
Was stärker wirkt als jede Bescheinigung
Bei der ersten eigenen Wohnung fragt sich der Vermieter vor allem: Kann diese Person die Miete zahlen? Darauf antworten am besten:
- eine Elternbürgschaft
- eine SCHUFA-Auskunft ohne Negativeinträge
- Einkommensnachweise – oder als Student BAföG-Bescheid und Immatrikulation, siehe Selbstauskunft für Studierende
Häufige Fragen
Dürfen meine Eltern mir eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen?
Wenn du tatsächlich Miete an sie gezahlt hast, ja. Hast du mietfrei gewohnt, ist eine Wohnbestätigung ehrlicher. Eine geschönte Bescheinigung kann dir später schaden.
Akzeptieren Vermieter eine Bestätigung der Eltern?
Viele ja, gerade bei jungen Bewerbern. Sie ersetzt aber keinen Einkommensnachweis – kombiniere sie mit SCHUFA und ggf. Bürgschaft.
Was schreibe ich in die Bewerbung, wenn es meine erste Wohnung ist?
Sag es offen: „Ich ziehe zum ersten Mal von zu Hause aus.“ Vermieter kennen das. Wichtiger ist, dass deine Finanzierung klar ist.
Ich habe im Studentenwohnheim gewohnt – zählt das?
Ja. Das Studierendenwerk bzw. der Wohnheimträger kann dir eine normale Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen.