Mietschuldenfreiheitsbescheinigung — Spezialfall

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bei Untermiete und WG

Als Untermieter ist nicht der Eigentümer dein Vermieter, sondern der Hauptmieter. Er stellt dir die Bescheinigung aus – und du kannst sie mit Kontoauszügen absichern.

Darauf kommt es an

  • Aussteller ist der Hauptmieter, nicht der Eigentümer
  • Kontoauszüge mit Mietzahlungen als Beleg beilegen
  • Ohne schriftlichen Untermietvertrag trotzdem möglich
  • Untermieterlaubnis des Vermieters ist Sache des Hauptmieters

Du als Mieter/in

Dein/e Vermieter/in

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Wer stellt die Bescheinigung aus?

Bei Untermiete hast du einen Vertrag mit dem Hauptmieter, nicht mit dem Eigentümer. Also bestätigt der Hauptmieter, dass du deine Miete vollständig und pünktlich gezahlt hast. Trag ihn im Formular als „Vermieter“ ein.

Bei einer WG, in der alle direkt im Mietvertrag stehen, stellt dagegen der eigentliche Vermieter bzw. die Hausverwaltung die Bescheinigung aus – dann bist du kein Untermieter.

So machst du die Bescheinigung glaubwürdig

Manche Vermieter sehen Bestätigungen von Privatpersonen skeptisch. Stärke sie mit:

  • Kontoauszügen der letzten Monate mit den Mietüberweisungen an den Hauptmieter
  • Kopie des Untermietvertrags (falls vorhanden)
  • Kontaktdaten des Hauptmieters für Rückfragen

Kein schriftlicher Untermietvertrag?

Auch mündliche Untermietverträge sind wirksam. Die Bescheinigung kann trotzdem ausgestellt werden: Zeitraum, Höhe der Miete, „alle Zahlungen vollständig erhalten“. Hast du bar gezahlt, wird es schwieriger – dann bleibt nur die Bestätigung des Hauptmieters und ggf. Quittungen.

Was ist mit der Untermieterlaubnis?

Der Hauptmieter braucht für die Untervermietung in der Regel die Erlaubnis seines Vermieters (§ 540 BGB). Bei berechtigtem Interesse, etwa einem WG-Zimmer, hat er nach § 553 BGB unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf. Für deine Bescheinigung spielt das keine Rolle: Sie bestätigt nur deine Zahlungen an den Hauptmieter.

Ziehst du jetzt in eine eigene Wohnung, findest du alles Weitere in der Mieterselbstauskunft und der Bewerbungsmappe.

Häufige Fragen

Muss der Hauptmieter mir eine Bescheinigung ausstellen?

Eine gesetzliche Pflicht zur Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist umstritten; der BGH hat sie für Vermieter in der Regel verneint. Eine einfache Quittung über erhaltene Zahlungen kannst du aber verlangen.

Ich habe im WG-Zimmer gewohnt und stand im Hauptmietvertrag. Wer stellt aus?

Dann der Vermieter bzw. die Hausverwaltung, denn du bist selbst Mieter und kein Untermieter.

Reichen Kontoauszüge statt der Bescheinigung?

Viele Vermieter akzeptieren sie als Ersatz, wenn die Zahlungen klar erkennbar sind. Kombiniert mit der Bestätigung wirkt es am stärksten.

Was, wenn mein Hauptmieter schon ausgezogen ist?

Bitte ihn trotzdem per E-Mail um die Bestätigung. Klappt das nicht, lege deine Kontoauszüge und den Untermietvertrag vor.

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